GDL Entgeltgruppen – Tätigkeitsübersicht
Welche Tätigkeit welcher Entgeltgruppe zugeordnet ist – Stand ab 01.12.2026
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Nur zur Orientierung
Maßgeblich sind die Entgeltgruppen in der Fassung ab dem 01.12.2026 (Strukturanpassung des Tarifabschlusses vom 27.02.2026). Die Spalte „bis 30.11.2026" nennt die Bezeichnung, unter der dieselbe Tätigkeit vorher geführt wurde.
In den Tarifverträgen BuRa-EVU FZITV und TVA sind nur die hier gelisteten Tätigkeiten namentlich benannt (Entgeltgruppenverzeichnis 1). Alle übrigen Gruppen werden ausschließlich über die Obersätze des Entgeltgruppenverzeichnisses 2 erreicht – dort gibt es keine Tätigkeitsbezeichnungen, sondern nur abstrakte Schwierigkeitsgrade.
„kein Ü" bedeutet: Für diese Tätigkeit findet das Überwiegend-Prinzip keine Anwendung. Die Eingruppierung erfolgt unabhängig vom zeitlichen Umfang der höherwertigen Tätigkeit in die höhere Entgeltgruppe.
Maßgeblich für die tatsächliche Eingruppierung sind stets die Tätigkeitsgruppenverzeichnisse der jeweiligen Tarifverträge.
BuRa-ZugTVLokomotivführer
Anlage 1a BuRa-ZugTV AGV MOVE GDL
| ab 12/2026 | bis 11/2026 | Tätigkeit |
|---|---|---|
| LF 6 | LF 7 | Funktionsausbildung zum Lokomotivführer |
| LF 5 | LF 6 | Führen von Tfz nur innerhalb von Bahnhöfen (Fahrerlaubnis Kl. A oder B) – z. B. Lokrangierführer 1, Rangierlokführer, Bereitstellungslokomotivführer 1 |
| LF 4 | LF 5 | Führen von Tfz innerhalb von Bahnhöfen und auf der Strecke (Kl. B) – z. B. Streckenlokomotivführer, Lokrangierführer 2, Bereitstellungslokomotivführer 2. Nicht verpflichtet, Fachtrainer/Tf-Prüfer/Tf-Trainer zu übernehmen |
| LF 4 A | LF 4 | Fachtrainer (innerbetrieblich: Fahrtrainer) – regelmäßige Fahrten in der Aus-/Fortbildung, Zusatzausbildung ≥ 40 UE |
| LF 3 | LF 4 | Auslandslokomotivführer – regelmäßig über einen inländischen Grenzbahnhof hinaus im internationalen Verkehr, Zusatzausbildung ≥ 40 UE |
| LF 2 | neu | Führen von Tfz und darüber hinaus technische Fahrzeugabnahmen – z. B. Abnahmelokomotivführer |
| LF 2 A | ZA | Tf-Trainer – bildet Lokomotivführer, Lokrangierführer, Auszubildende und Fachtrainer aus oder fort. Voraussetzung: LF 4; bei ausschließlicher Ausbildung von Lokrangierführern genügt LF 5 |
| LF 2 P | ZA | Tf-Prüfer – bildet aus/fort und prüft oder prüft ausschließlich (bis 31.12.2021: Lehrlokomotivführer). Voraussetzung: LF 4 |
| LF 1 | ZT | Teamleiter/Gruppenleiter Lokomotivführer – fachliche und disziplinarische Führung (kein Ü). Voraussetzung: LF 4 |
Die alten Gruppen LF 4–LF 7 sind zum 01.12.2026 um eine Stelle nach unten gerutscht: aus LF 7 wurde LF 6, aus LF 6 wurde LF 5 usw. Die alte LF 4 hat sich in LF 3 (Auslandslokführer) und LF 4 A (Fachtrainer) aufgeteilt.
ZT und ZA standen bis 30.11.2026 in der Anlage 1c (Tabelle D1/ZT bzw. D2/ZA/LA) und sind ab 01.12.2026 in die Anlage 1a übernommen worden.
LrfTVLokrangierführer
Anlage 2 LrfTV AGV MOVE GDL i. V. m. Anlage 1a BuRa-ZugTV
| ab 12/2026 | bis 11/2026 | Tätigkeit |
|---|---|---|
| LF 6 | LF 7 | Funktionsausbildung zum Lokrangierführer bei Neueinstellung (§ 64 Abs. 2 LrfTV) |
| LF 5 | LF 6 | Lokrangierführer 1 – Führen von Tfz nur innerhalb von Bahnhöfen (Kl. A oder B). Ergänzend: Befähigung zum Rangierbegleiter, ggf. Zugvorbereiter und ggf. Zugprüfer (G), ggf. Führen unter Funkfernsteuerung (kein Ü) |
| LF 4 | LF 5 | Lokrangierführer 2 – Führen von Tfz innerhalb von Bahnhöfen und auf der Strecke (Kl. B). Ergänzend zusätzlich: eigenverantwortliche Disposition der eigenen Betriebsabläufe in Gleisanschlüssen bzw. auf Firmengelände (kein Ü) |
Der LrfTV hat keine eigene Entgelttabelle – eingruppiert wird nach Anlage 1a BuRa-ZugTV, ergänzt um die Merkmale der Anlage 2 LrfTV (§ 60 LrfTV).
Für die Eingruppierung von Lokrangierführern gilt das Überwiegend-Prinzip nicht: die höherwertige Tätigkeit führt unabhängig vom zeitlichen Umfang zur höheren Entgeltgruppe.
Vorübergehend als Fachtrainer → LF 4 A, als Tf-Trainer → LF 2 A: Entgeltausgleich nach § 60a Abs. 3 LrfTV zzgl. Zulage PTZ 1–3 nach § 63d LfTV. Lokrangierführer 2 und Transportlogistiker haben dabei keinen Anspruch auf Entgeltausgleich (§ 60a Abs. 2a LrfTV).
Transportlogistiker ist im GDL-Tarifwerk keine eigene Entgeltgruppe, sondern nur Anknüpfungspunkt für Zulagen (§§ 66, 67 LrfTV).
BuRa-ZugTV / ZubTVZugbegleiter und Bordgastronomie
Anlage 1b BuRa-ZugTV AGV MOVE GDL, ergänzt um Anlage 2 ZubTV AGV MOVE GDL
| ab 12/2026 | bis 11/2026 | Tätigkeit |
|---|---|---|
| ZF 0 | unverändert | Funktionsausbildung zum Zugbegleiter |
| ZG 1 | unverändert | Steward Bordgastronomie – gastronomischer Service im Zug, keine Aufgaben der Zugbegleiter |
| ZG 2 | unverändert | 1. Steward Bordgastronomie – zusätzlich zu ZG 1 Sicherung der Prozesse (Sortiment, Abrechnung, Bestellung) und/oder Koordination des Service-Teams (kein Ü) |
| ZF 1 | unverändert | Zugbegleiter national – z. B. Zugbegleiter, Kundenbetreuer, Fahrgeldsicherer/-prüfer. Nicht verpflichtet, Fachtrainer/Zub-Trainer zu übernehmen (kein Ü) |
| ZF 2.1 | unverändert | Zugbegleiter national der ZF 1, die ggf. die Zugfahrt betrieblich begleiten – z. B. 1. Zugbetreuer, Kundenbetreuer im Nahverkehr mit betrieblichen Aufgaben (KiN B). Bezahlung nach der Tabelle ZF 2 (kein Ü) |
| ZF 2 | unverändert | Zugbegleiter international – regelmäßig über einen inländischen Grenzbahnhof hinaus, Auslandskenntnisse und Sprache, Zusatzausbildung (kein Ü) |
| ZF 2 A | ZF 3 | Fachtrainer (innerbetrieblich: Fahrtrainer) – Zugbegleiter national oder international mit regelmäßigen Ausbildungsfahrten, Zusatzausbildung ≥ 40 UE |
| ZF 3 | neu | Reine Tabellengruppe – in Anlage 2b BuRa-ZugTV mit Entgelt hinterlegt, ohne Tätigkeitsmerkmale in Anlage 1b bzw. Anlage 2 ZubTV |
| ZF 4 | ZC | Zugchef – zusätzlich zu ZF 1 Führung des Teams an Bord und betriebliche Aufgaben nach betrieblichem Regelwerk |
| ZF 5 | neu | Reine Tabellengruppe – in Anlage 2b BuRa-ZugTV mit Entgelt hinterlegt, ohne Tätigkeitsmerkmale in Anlage 1b bzw. Anlage 2 ZubTV |
| ZF 5 A | ZA | Zub-Trainer (innerbetrieblich: Praxistrainer) – bildet Zugbegleiter/Bordgastronomen und Auszubildende aus oder fort und/oder nimmt Prüfungen ab. Voraussetzung: ZF 1 |
| ZF 6 | ZT | Teamleiter/Gruppenleiter Zugbegleiter/Bordservice – fachliche und disziplinarische Führung. Voraussetzung: ZF 1 |
Der Fachtrainer hieß bis 30.11.2026 ZF 3 und heißt ab 01.12.2026 ZF 2 A. Die Gruppe ZF 3 existiert ab 01.12.2026 nur noch als Tabellenzeile.
ZG 2, ZF 2.1 und ZC standen bis 30.11.2026 in der Anlage 2 ZubTV; ZG 2 und ZC sind ab 01.12.2026 in die Anlage 1b BuRa-ZugTV übernommen (ZC als ZF 4), ZF 2.1 bleibt im ZubTV.
BuRa-ZugTV / DispoTVDisponenten
Anlage 1c BuRa-ZugTV AGV MOVE GDL
| ab 12/2026 | bis 11/2026 | Tätigkeit |
|---|---|---|
| D1 | D1 / ZT | Überörtliche Disponenten – disponieren Lokomotivführer und/oder Zugbegleiter/Bordgastronomie und/oder Fahrzeuge: überörtliche Disposition und Koordination des Betriebsablaufes und/oder Steuerung des wirtschaftlichen Einsatzes im zugeordneten Bereich |
| D2 | D2 / ZA / LA | Örtliche Disponenten – Disposition und Koordination in der Nahbereichsbedienung und/oder kurzfristige Personaleinsatzplanung: Einsatz-, Urlaubs- und Freistellungsplanung, Schichtplanerstellung, Personalbuchführung/Stammdatenpflege, kurzfristige örtliche Fahrzeugdisposition |
Die Anlage 1c hieß bis 30.11.2026 „Teamleiter/Gruppenleiter und Praxistrainer/Ausbilder und Disponenten" und enthielt zusätzlich ZT und ZA. Ab 01.12.2026 heißt sie nur noch „Disponenten"; ZT ist in LF 1 bzw. ZF 6 aufgegangen, ZA in LF 2 A / LF 2 P bzw. ZF 5 A.
Die Tabellenzeilen hießen bis 30.11.2026 D1/ZT und D2/ZA/LA, weil sich mehrere Gruppen eine Tabelle geteilt haben.
Der Disponent Wagenmeister ist kein Fall dieser Anlage, sondern steht im TVA (Gruppe V05) – siehe Block „Allgemeine Verwaltung und Disposition".
DispoTVInstruktoren
Anlage 2 DispoTV AGV MOVE GDL
| ab 12/2026 | bis 11/2026 | Tätigkeit |
|---|---|---|
| IN 1 | unverändert | Instruktoren (Simulatoren) mit zertifizierter Prüftätigkeit |
| IN 2 | unverändert | Instruktoren (Simulatoren) ohne zertifizierte Prüftätigkeit |
Die Tätigkeitsmerkmale sind unverändert – geändert hat sich die Entgeltbindung: IN 1 richtete sich bis 30.11.2026 nach der Gruppe D1/ZT und ab 01.12.2026 nach LF 2 P; IN 2 hatte bis 30.11.2026 eine eigene Tabelle und richtet sich ab 01.12.2026 nach LF 2 A.
Instruktoren, die vorübergehend als Tf-Trainer tätig sind, haben ab 01.08.2026 Anspruch auf die Entschädigung für Umkleidevorgänge (EfU-T) nach § 78a Abs. 1 LfTV.
BuRa-EVU FZITVWagenmeister
Anlage 3 BuRa-EVU FZITV AGV MOVE GDL (Entgeltgruppenverzeichnis 1)
| ab 12/2026 | bis 11/2026 | Tätigkeit |
|---|---|---|
| F/W04 | W04 | Gruppenleiter Technische Wagenbehandlung / Teamleiter Wagenuntersuchungsdienst (Personenverkehr) – fachliche und disziplinarische Führung, Überwachung von Qualität und Sicherheit (kein Ü) |
| F/W05 | W05 | Praxistrainer – Aus-/Fortbildung für Wagenuntersuchungstätigkeiten, Prüfungsabnahme, fachliche Unterstützung bei außergewöhnlichen Ereignissen (kein Ü). Sachbearbeiter Arbeitsverfahren (kein Ü) |
| F/W06 | W06 | Wagenmeister 3 – Qualitätsprüfungen im Wagenuntersuchungsdienst nach besonderen Prüfplänen und/oder Prüfung von Gefahrgutsendungen nach GGVSE bzw. RID (kein Ü) |
| F/W07 | W07 | Zugtechniker – selbständige Behebung und Meldung von Schäden während der Zugfahrt (kein Ü). Wagenmeister 2 – Beratung in betriebssicherer Verladeweise, Unterweisung, qualitätssichernde Einzelmaßnahmen, Sonderuntersuchungen (kein Ü) |
| F/W08 | W08 | Wagenmeister 1 – Regeluntersuchung von Wagen und Zügen sowie deren technischer Ausstattung auf betriebssicheren und verkehrstauglichen Zustand (kein Ü) |
Das Tätigkeitsverzeichnis bezeichnet die Gruppen unverändert als W04–W08. Geändert hat sich die Entgelttabelle: bis 30.11.2026 eine eigene W-Tabelle, ab 01.12.2026 die gemeinsame Tabelle F/W01–F/W13 für Werkstatt, Wagenmeister und Rangierdienst.
Zulagen aus dem EVU FZITV: Leistungsprämie Rangierdienst (LpR) 3,53 € je Schicht mit Rangierarbeit sowie Leistungszulage Wagenmeister (Lz Wgm) bzw. Zugtechniker (Lz Zt) mit je 200 € Budget pro Monat und Kopf.
BuRa-EVU FZITVRangierdienst / Zugvorbereiter
Anlage 3 BuRa-EVU FZITV AGV MOVE GDL (Entgeltgruppenverzeichnis 1)
| ab 12/2026 | bis 11/2026 | Tätigkeit |
|---|---|---|
| F/W03 | W03 | Operativer Leiter Produktion – sicherer, pünktlicher und wirtschaftlicher Produktionsablauf in einer Zugbildungsanlage oder einem Knotenbereich, örtliche Überwachung und fachliche Führung |
| F/W04 | W04 | Gruppenleiter Allgemeiner Betrieb (AB) / Teamleiter Rangierdienst (Personenverkehr) – fachliche und disziplinarische Führung im Rangier- und Abfertigungsbereich (kein Ü) |
| F/W05 | W05 | Praxistrainer – Aus-/Fortbildung für Rangier- und Zugvorbereitungstätigkeiten (ab 01.12.2026 außer Lokrangierführer), Prüfungsabnahme, Unterstützung bei außergewöhnlichen Ereignissen (kein Ü). Sachbearbeiter Arbeitsverfahren (kein Ü) |
| F/W07 | W07 | Rangiermeister – Sicherstellen der zeitgerechten Zugbildung, Disponieren von Rangier-/Bedienfahrten samt zugehöriger administrativer Arbeiten |
| F/W09 | W09 | Rangierbegleiter – sichere Durchführung von Rangierbewegungen und Zugbildung (kein Ü). Zugvorbereiter – betriebliche Aufgaben (Reihungsaufnahme, Zugprüfung, Bremsprobe) und verkehrliche Aufgaben (Frachtbriefe, Bezetteln) in den Zugbildungsanlagen (kein Ü). Zugabfertiger – Behandlung der Frachtpapiere im Empfang und Versand (kein Ü) |
| F/W10 | W10 | Rangierer – Mithilfe beim Rangieren in einer Zugbildungsanlage: Kuppeln und Schlauchen von Wagen und/oder Abfangen mit Hemmschuhen im Ablaufbetrieb |
Das Tätigkeitsverzeichnis bezeichnet die Gruppen unverändert als W03–W10; ab 01.12.2026 laufen sie in der gemeinsamen Tabelle F/W01–F/W13.
LpR je Schicht mit Rangierarbeit (ab 01.08.2026, < 8 h / ≥ 8 h): Rangierer 7,97 / 10,27 €, Rangierbegleiter 6,13 / 8,42 €, Rangiermeister 4,59 / 6,87 €, Zugvorbereiter 1,98 € einheitlich.
BuRa-EVU FZITVEVU-Werkstatt
Anlage 2 BuRa-EVU FZITV AGV MOVE GDL (Entgeltgruppenverzeichnis 1)
| ab 12/2026 | bis 11/2026 | Tätigkeit |
|---|---|---|
| F/W03 | F03 | Mitarbeiter der Arbeitsorganisation |
| F/W04 | F04 | Meister 2 / Teamleiter – Leitung und Führung einer Meisterei (kein Ü). Instandhaltungsleiter 2 – mit uneingeschränkter Freigabeberechtigung |
| F/W05 | F05 | Meister 1 – Leitung und Führung einer Meisterei (kein Ü). Instandhaltungsleiter 1 – mit eingeschränkter Freigabeberechtigung |
| F/W06 | F06 | Gruppenführer 2 – fachliche Führung einer Gruppe (kein Ü). Facharbeiter 4 (kein Ü) |
| F/W07 | F07 | Gruppenführer 1 (kein Ü). Facharbeiter 3 |
| F/W08 | F08 | Facharbeiter 2 |
| F/W09 | F09 | Facharbeiter 1 |
| F/W10 | F10 | Instandhalter 2 – einfache gewerblich technische und/oder nicht gewerblich technische Tätigkeiten |
| F/W11 | F11 | Instandhalter 1 – einfache Tätigkeiten |
Das Tätigkeitsverzeichnis bezeichnet die Gruppen unverändert als F03–F11; ab 01.12.2026 laufen sie in der gemeinsamen Tabelle F/W01–F/W13.
A-Eingruppierung (Anlage 7, ab 01.12.2026): Facharbeiter der Gruppen F/W06, F/W07 und F/W08, die an Aus- und Fortbildung beteiligt sind, erhalten ein um 5 % erhöhtes Monatstabellenentgelt.
F/W01 und F/W02 sind zum 01.12.2026 neu und haben keinen Vorläufer.
TVALogistik DB Fernverkehr AG
Anlage 2 TVA AGV MOVE GDL (Entgeltgruppenverzeichnis 1)
| ab 12/2026 | bis 11/2026 | Tätigkeit |
|---|---|---|
| L/G07 | L07 | Teamleiter Logistik – Führung eines Teams, Koordinierung der Arbeitsabläufe innerhalb der Schicht, Steuerung des Lagerprozesses bei Unregelmäßigkeiten (kein Ü) |
| L/G11 | L11 | Logistik 2 – Kommissionierung/Rückkommissionierung und/oder Auffüllung des Kommissionierbandes UND Transport zum Beladepunkt und/oder Be-/Entladung nach Stauplan (kein Ü) |
| L/G12 | L12 | Logistik 1 – Kommissionierung/Rückkommissionierung und/oder Auffüllung des Kommissionierbandes ODER Transport zum Beladepunkt und/oder Be-/Entladung nach Stauplan (kein Ü) |
Die getrennten Tabellen L (Logistik) und G (Verkehrliche Aufgaben SGV) sind zum 01.12.2026 zu einer gemeinsamen Tabelle L/G01–L/G13 zusammengeführt worden. Das Tätigkeitsverzeichnis bezeichnet die Gruppen weiterhin als L07, L11, L12.
TVAVerkehrliche Aufgaben Schienengüterverkehr
Anlage 3 TVA AGV MOVE GDL (Entgeltgruppenverzeichnis 1)
| ab 12/2026 | bis 11/2026 | Tätigkeit |
|---|---|---|
| L/G03 | G03 | Teamleiter KSZ – Leitung von Teams mit Personalverantwortung in Verkaufsservice, Güterwagenmanagement oder Abrechnungsservice (kein Ü). Fachspezialist – Tätigkeiten mit besonderem Auswahlverfahren in denselben Bereichen (kein Ü) |
| L/G04 | G04 | Abfertiger 3 – herausragende Aufgaben/Prozessverantwortung im Verkaufsservice, internationalen Abrechnungsservice oder Reklamationsmanagement. Transportmanager 2 – Entscheidungskompetenz/Prozessverantwortung im Güterwagen-, Flottenmanagement oder in der Transportüberwachung |
| L/G05 | G05 | Abfertiger 2 – Spezialkenntnisse in Verkaufsservice, Vertriebsunterstützung, Abrechnungsservice, Reklamationsmanagement oder zentraler Auftragsbearbeitung. Transportmanager 1 – Spezialkenntnisse in Kundenservice, Güterwagen-/Flottenmanagement oder Transportüberwachung |
| L/G06 | G06 | Abfertiger 1 – Fachkenntnisse in der zentralen Auftragsbearbeitung oder im Abrechnungsservice |
| L/G08 | G08 | Örtlicher Abfertiger – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Transportaufträgen im Empfang und Versand in der Region (kein Ü) |
Zum 01.12.2026 in die gemeinsame Tabelle L/G01–L/G13 überführt. Achtung beim Vergleich mit alten Abrechnungen: die alten Tabellen L und G hatten in einzelnen Gruppen unterschiedliche Beträge, obwohl die Gruppennummer gleich lautete.
TVAAllgemeine Verwaltung und Disposition
Anlage 4 TVA AGV MOVE GDL (Entgeltgruppenverzeichnis 1)
| ab 12/2026 | bis 11/2026 | Tätigkeit |
|---|---|---|
| V05 | unverändert | Disponent Wagenmeister – Disposition und Koordination des Betriebsablaufes in der technischen Wagenbehandlung bzw. bei Bereitstellungsleitungen und/oder kurzfristige Personaleinsatzplanung für Wagenmeister |
Die Gruppenbezeichnungen V03–V13 bleiben unverändert; V01 und V02 sind zum 01.12.2026 neu hinzugekommen und haben keinen Vorläufer.